|
Kaderrichtlinien 2008
- Zusammensetzung des Kaders:
Der RRRV unterhält zwei Landeskader, einen für die Jugend (Schüler & Junioren) sowie einen Kader für die Erwachsenenklassen (D/C/B/A).
- Die Nominierung zum Landeskader erfolgt zum einen über eine landesinterne Rangliste (Berechnung siehe Anlage) und zum anderen kann der Sportausschuss Paare auf Grund des aktuellen Stands in den Kader nominieren. Der Sportausschuss nominiert 8 Paare in den Leistungsgruppen D4 bis D1. (Je Gruppe 2 Paare wobei D4 die höchste Gruppe darstellt)
- Die Gruppen D4 und D3 werden zu jeder Kaderschulung eingeladen, die Paare der Gruppe D2 und D1 werden nur zu großen Kaderschulungen eingeladen; diese Paare stellen den erweiterten Kader dar.
- Die Kaderpaare werden frühzeitig zu den Kadermaßnahmen eingeladen. Die regelmäßige Teilnahme an Kaderschulungen ist Pflicht. In dringenden Fällen können sich Paare beim RRRV-Sportwart unter Angaben von Gründen entschuldigen; aus Gründen der Organisation, haben sich die Paare auch zu den Schulungen anzumelden. Abgemeldete Paare werden durch Nachrücker ersetzt, die entweder auf Grund Ihres Kaderplatzes oder dem Stand in der Rangliste nachträglich eingeladen werden. Sofern kein Nachrückerpaar einspringen kann, ist die Kostenbeteiligung für die Schulung trotzdem zu entrichten. Bei unent-schuldigtem Fehlen muss die Kostenbeteiligung in jedem Fall entrichtet werden.
- Gastregelung: Der Sportausschuss kann zum einen Paare zu den Kader-schulungen einladen, welche besonders förderungsbedürftig sind, zur Sichtung, oder Paare aus anderen Landesverbänden, wenn diese in naher Zukunft zu einem Verein in RLP wechseln oder in einer rheinlandpfälzischen Formation tanzen. Diese Paare haben einen erhöhten Paaranteil zu tragen. (Paaranteile siehe unten)
- Die Paare sollen 15 Minuten vor Schulungsbeginn anwesend sein, damit das Training pünktlich beginnen kann.
- Die Kaderpaare sind verpflichtet, regelmäßigen Kontakt zum RRRV-Sportwart zu halten und diese über Verletzungen oder Änderungen in der Karriereplanung umgehend zu informieren. Wohnungswechsel, Telefonnummeränderung etc. sollten schnellstmöglich gemeldet werden.
- Kaderpaare haben ihre Startmarken bis zum 28.02. des Jahres zu bestellen. Paare, die Keine gültige Startmarke besitzen und keine Ranglistenpunkte besitzen können nicht in den Kader kommen; sie können nur als Gast eingeladen werden. Paare ohne gültige Startmarke, allerdings mit Ranglistenpunkten können nach Ihren ertanzten Punkten eingestuft werden.
- Die Paare beteiligen sich an den Lehrgangskosten mit einem Betrag von 16,-- EUR pro Paar und Schulung. Kaderpaare ohne gültige Startmarke und Gastpaare haben einen erhöhten Paaranteil von 26,-- EUR pro Paar und Schulung zu tragen.
- Alle Turniere, die zur Erstellung der RRRV-Wettkampfdatendokumentation dienen, sind grundsätzlich Pflichtturniere. Sollte die Teilnahme aus Gründen der Trainingsplanung oder aus Verletzungsgründen nicht möglich sein, ist dies dem RRRV-Sportwart mitzuteilen.
- Die Termine des RRRV haben grundsätzlich Vorrang vor Showauftritten oder anderweitigen Schulungsmaßnahmen (ausgenommen DRBV-Schulungen).
__________________
(Sportwart des RRRV)
Anlage zu dem Kaderrichtlinien:
Berechnung landesinterne Rangliste
In die Berechnung fließt die Platzierung bei der Landesmeisterschaft, die aktuelle Position in der Mittel-Cup-Rangliste so wie die Platzierungen der Ranglistenturniere.
Internationale Turniere haben keinen Einfluss auf die Rangliste.
Entscheidend für die Berechnung sind die ertanzten Punkte, sowie der jeweilige Multiplikator. Die Ranglistenpunkte sind klassenübergreifend und gehen bei einem Aufstieg grundsätzlich nicht verloren; im Gegensatz dazu können Punkte bei Partnerwechsel nicht übernommen werden.
Multiplikatoren:
Mittel-Cup 1,5
LM 1
SDM/NDM/GPvD/DC 2
DM 3
|